Corona Vorgaben ab 01.04.2021

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Uwe Zimmermann

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nach Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW greift ab dem 01.04.2021 die Corona-Notbremse für den Rhein-Sieg-Kreis. Die Notbremse wird für Kommunen verhängt, in denen die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen an drei Tagen hintereinander beim Landezentrum Gesundheit über dem Wert von 100 liegt. Dies ist im Rhein-Sieg-Kreis gegeben.

Die seit dem 08.03.2021 umgesetzten Öffnungsschritte für den Bereich des Sports sind ab 01.04.2021 nur noch eingeschränkt möglich. Sport unter freiem Himmel ist nicht mehr in einer Gruppengröße von 20 Kindern bis 14 Jahren, sondern nur noch in einer Gruppengröße von 10 Kindern möglich. Die Gruppen dürfen während des Trainings nicht durchmischt werden und müssen dauerhaft einen Abstand von 5 m zueinander einhalten. Einzeltraining ist weiterhin in der bekannten Form durchführbar. Einzelheiten sind der beigefügten Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises zu entnehmen.

210330_AV Corona-Notbremse gem. § 16 CoronaSchVO

Die Kleinspielfelder müssen weiterhin für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben. Für die Trainingsaktivitäten der Vereine stehen diese aber zur Verfügung. Die Ausübung der Trainingseinheiten erfolgt in voller Verantwortung der Vereine. Das heißt, wenn diese Regelungen nicht beachtet werden, wird die Nutzung der Anlage auch wieder untersagt. Lassen Sie uns die Regelungen weiterhin verantwortungsvoll umsetzen und so einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten.