Gewaltschutzkonzept

Gewaltschutzschutzkonzept im Verein
1.FC Spich 1911 e.V.
Ein Mehrspartenverein mit Verantwortung!

1. Unser Verein und Geltungsbereich
Der 1. FC Spich 1911 e.V. ist ein Mehrspartenverein mit rund 2200 Mitgliedern in allen
Alterskategorien. Wir verstehen uns als Ort der Bewegung, Begegnung und
persönlichen Entwicklung.
Dieses Gewaltschutzkonzept gilt für:
• alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen
• alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen
• alle Mitglieder und Funktionsträger*innen des Vereins
Der geschäftsführende Vorstand trägt gemeinsam mit dem Gesamtvorstand sowie den
Abteilungsleitungen Verantwortung für die Umsetzung.

2. Unsere Haltung
Wir stehen für einen respektvollen, sicheren und gewaltfreien Sport.
Unsere Werte:
• Respekt
• Wertschätzung
• Offenheit
• Achtsamkeit
• Transparenz
Der Vorstand hat am 30.03.2026 beschlossen, Prävention und Intervention gegen
Gewalt verbindlich in der Vereinsarbeit zu verankern.
Der Schutz vor Gewalt ist Bestandteil unserer Vereinsgrundsätze und in der Satzung
verankert.
Unser Ziel ist eine Kultur des Hinschauens:
Alle sollen sich sicher fühlen und Unterstützung erhalten.

3. Ziele des Gewaltschutzes
Unser Schutzkonzept verfolgt folgende Ziele:
• Schutz vor Gewalt und Grenzverletzungen
• Stärkung von Kindern und Jugendlichen
• klare Orientierung für Mitarbeitende
• frühzeitige Risikoerkennung
• Förderung einer offenen Vereinskultur
Das Konzept richtet sich ausdrücklich an alle Altersgruppen.

4. Begriffsdefinition: Gewalt
Gewalt kann in verschiedenen Formen auftreten:
• körperliche Gewalt
• psychische Gewalt
• sexualisierte Gewalt
• Vernachlässigung
• Diskriminierung
Jede Form wird im Verein ernst genommen und konsequent bearbeitet.

5. Prävention
5.1 Achtsamkeit im Vereinsalltag
Wir fördern eine Kultur des Hinsehens und der offenen Ansprache.
5.2 Schulungen
Alle Mitarbeitenden nehmen regelmäßig (mindestens alle 3 Jahre) an Schulungen teil:
• Nähe und Distanz
• Kommunikation
• Kinderschutz
• Umgang mit Verdachtsfällen
• digitale Sicherheit

5.3 Ehrenkodex (verpflichtend)
Alle Mitarbeitenden unterzeichnen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit den Ehrenkodex.
Die unterzeichneten Ehrenkodizes werden in der Geschäftsstelle dokumentiert und
überprüft.

5.4 Personalverantwortung
• Gewaltschutz ist Bestandteil aller Gespräche
• Ein erweitertes Führungszeugnis ist erforderlich
• Einsichtnahme erfolgt durch die Geschäftsstelle

6. Verhaltensregeln
• respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe
• Kinder dürfen jederzeit „Nein“ sagen
• Körperkontakt nur angemessen und transparent
• keine Einzeltrainings ohne Einsehbarkeit
• keine privaten Einzelchats mit Kindern
• keine Smartphones in Umkleiden und Duschen
• sensibler Umgang mit Fotos

7. Ansprechpersonen
Vertrauliche Ansprechpartnerinnen:
• Claudia Brinken t 0177 8341968
• Johanna Wiegand t 0177 9130849
Aufgaben:
• Beratung und Unterstützung
• Vermittlung externer Hilfe
• Information des Vorstandes (unter Wahrung der Vertraulichkeit)
Die Ansprechpersonen nehmen regelmäßig an Fortbildungen im Bereich Prävention
und Intervention teil und sind in die Vereinsarbeit eingebunden.

8. Umgang mit Hinweisen und Beschwerden
• Hinweise werden ernst genommen
• niemand muss etwas beweisen
• keine eigenständigen Ermittlungen
• Vertraulichkeit hat oberste Priorität
Dokumentation:
Alle Hinweise werden sachlich dokumentiert, vertraulich behandelt und sicher
aufbewahrt.
Der Zugriff ist auf einen festgelegten Personenkreis beschränkt.
Beschwerden-Feedback-Anregungen können erfolgen:
• Persönlich direkt bei den Ansprechpartnern
• per E-Mail an geschaeftsstelle@fc-spich.de
• anonym per Brief/Meldebogen
• schriftlich per Meldebogen in den Briefkasten (Clubheim Am Waldstadion 1,
sowie Im Eingangsbereich der Dreifachhalle Grundschule Asselbachstraße)
• per QR-Code (auf Briefkasten und Homepage)

9. Risikoanalyse
Typische Risikosituationen im Vereinsalltag sind:
• Umkleiden und Duschen
• Einzeltrainings
• Fahrten zu Wettkämpfen
• digitale Kommunikation
Unsere Maßnahmen:
• Transparenz (z. B. offene Türen, Einsehbarkeit)
• klare Kommunikationsregeln
• Sensibilisierung der Mitarbeitenden
• Vermeidung von Alleinsituationen, wenn möglich
• Einbindung von Eltern bei jüngeren Kindern
Die Risikoanalyse wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.

10. Krisenmanagement
10.1 Krisenteam
Das Krisenteam besteht aus:
• Vorstand (1.und 2.Vorsitzende/r)
• Ansprechpersonen – siehe Punkt 7.
• zuständige Abteilungsleitung (Abteilungsleiter/in)
• ggf. externe Fachstellen
10.2 Ablauf im Krisenfall
1. Dokumentation
2. Information der Ansprechpersonen
3. Einschätzung der Situation
4. Einberufung des Krisenteams
5. ggf. Einbindung externer Stellen
6. abgestimmte Kommunikation
7. Nachsorge

11. Externe Unterstützung
Die Gewalt-/Kinderschutzbeauftragten laut der Vereinsatzung werden im Bedarfsfall
externe Fachberatungsstellen sowie das Jugendamt der Stadt Troisdorf kontaktieren.
Für Betroffene von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt gibt es neben
den Ansprechpersonen und Anlaufstellen im Verein die nachstehenden externen
Hilfeangebote und Beratungsstellen:

Das Hilfetelefon Telefon-Beratung rund um die Uhr
Die Beraterinnen sind ausgebildete und erfahrene Fachkräfte und können in 18 Sprachen (inkl.
Gebärdensprache) beraten. Sie hören Ihnen zu und nehmen Sie, Ihre Situation und Ihre Fragen
ernst. Wenn Sie es möchten, vermittelt die Beraterin Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten und
Hilfsangebote in Ihrer Nähe.
➢ Hilfetelefon 08000 116 016 (rund um die Uhr)
➢ Sofort-Chat (zwischen 12:00 – 20:00 Uhr)
➢ Online-Beratung (per Mail oder Chat)

Hilfetelefon sexueller Missbrauch
Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle
für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von
Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten.
➢ Hilfetelefon 0800-22 55 530
(Sprechzeiten: Mo., Mi., Fr. 9.00-14.00 Uhr / Di., & Do. 15.00-20.00 Uhr)
➢ Online Beratung (per Mail oder Video-Chat):
• http://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon

Kinderschutzfachdienst
Außerhalb der Dienstzeit ist in akuten Notfällen die Rufbereitschaft der Kinder- und Jugendhilfe
Hollenberg, Lohmar, die im Auftrag der Stadt Troisdorf tätig wird, über die Feuerwache Troisdorf
(Telefon: 02241/9631-0) zu erreichen.
Telefon 02241 900-474
E-Mail Kinderschutzfachdienst@troisdorf.de
Adresse Marktplatz 19, 53844 Troisdorf

Notfälle:
In absoluten Notfällen, in denen eine sofortige Handlung notwendig und unabdingbar erscheint, ist
darüber hinaus die nächste Polizeidienststelle als nächster Ansprechpartner vorhanden.
➢ Telefon: 110
➢ Internet: https://internetwache.polizei.nrw/

12. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden
Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet.
Informationen werden vertraulich behandelt und nur im erforderlichen Umfang
weitergegeben.

13. Qualitätsentwicklung
Gewaltschutz ist ein fortlaufender Prozess.
Wir verpflichten uns:
• zur regelmäßigen Überprüfung (mindestens alle 2 Jahre)
• zur Weiterentwicklung
• zur Schulung der Mitarbeitenden
• zur Möglichkeit der Mitwirkung unserer Mitglieder
• zur Zusammenarbeit mit Fachstellen

14. Schlusswort
Gewaltschutz ist Teil unserer Haltung im 1.FC Spich.
Wir möchten, dass jedes Mitglied spürt:
Hier bin ich sicher.
Hier werde ich respektiert.
Hier werde ich gehört.

Zusatz: Kinderschutz in einfacher Sprache
Ich bin wichtig.
Ich soll mich sicher fühlen.
Niemand darf mir wehtun.
Ich darf Nein sagen.
Ich bekomme Hilfe.
Ich bin nicht allein.

Ehrenkodex (verpflichtend)
Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zu:
• Respekt
• Fairness
• Schutz persönlicher Grenzen
• Vorbildfunktion
• Transparenz
• Inklusion
Die Unterzeichnung des Formular Ehrenkodex des 1.FC Spich 1911 e.V. ist
Voraussetzung für jede Tätigkeit im Verein.
Anlagen:
Risikoanalyse
Meldeformular
Elterninformation
Schulungskonzept
Ehrenkodex des 1.FC Spich 1911 e.V.
Zusatzdokument für Kinder und Jugendliche in einfacher Sprache

Anlagen zum
Kinderschutzkonzept
Verhaltensregeln zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
gegen Kinder und Jugendliche
Keine sexualisierte Sprache und Diskriminierung
• Ausdrücke, Witze und Äußerungen, die sexuelle Inhalte transportieren und/oder
sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung der
Heranwachsenden beziehen, sind zu unterlassen.
• Sexualisierte und Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen
von Kindern und Jugendlichen /sind zu unterlassen.
Keine körperlichen Kontakte zum Schaden von Kindern und
Jugendlichen
• Die Methoden der Hilfestellung sind sportfachlich korrekt und werden im Vorfeld
der Übung transparent kommuniziert.
Berührungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen.
• Körperliche Kontakte zu den Heranwachsenden (z. B. in den Arm nehmen)
müssen von diesen gewünscht bzw. gewollt sein und dürfen nicht Überhand
nehmen.
Kein Training ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
• Bei Einzeltrainings wird das „Sechs-Augen-Prinzip“ oder das „Prinzip der offenen
Tür“ eingehalten, d. h. es ist eine weitere Person anwesend (z. B. ein*e weiterer*e
Betreuer*in oder ein weiteres Kind). Wenn dies nicht möglich ist, sind allen Türen
bis zur Eingangstür offen zu lassen. Einzeltrainings werden generell mit dem
Vereinsvorstand und den Erziehungsberechtigten abgesprochen.
• Eltern haben die Möglichkeit, bei allen Spielen und Trainings zuzusehen.
Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
• Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Betreuers bzw. der
Betreuerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Kinder und
Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Personen.
Keine Privatgeschenke und Bevorzugungen
• Es werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht
mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin
abgesprochen sind.
• Dass einzelne Kinder bzw. Jugendliche immer wieder für bestimmte Aktionen
ausgewählt werden und besondere Zuwendungen und Bevorzugungen erhalten,
ist zu vermeiden.
Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern und Jugendlichen
• Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen geduscht (ggf. als letzte Person die
Dusche nutzen). Es wird nicht mit Kindern und Jugendlichen übernachtet.
Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im
Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind mit
mind. zwei Betreuer*innen möglich.
• Umkleidekabinen/Zimmer werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung
betreten.
Keine Verbreitung von Fotos und Videos zum Schaden von Kindern
und Jugendlichen
• Kinder und Jugendliche dürfen nicht gegen ihr Einverständnis und das der
Eltern/Erziehungsberechtigten fotografiert und im Internet präsentiert werden.
Keine Geheimnisse mit Kindern
• Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht
in Chats, per E-Mail-Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation. Alle
Absprachen/jegliche Kommunikation können/kann öffentlich gemacht werden.
• Es werden keine privaten Online-Kontakte mit einzelnen Jungen oder Mädchen
abseits des Sports unterhalten. Bei teaminternen Gruppenchats müssen die
Altersfreigaben zur Nutzung der Apps berücksichtigt werden. Eltern werden zur
Transparenz in die Gruppenchats mitaufgenommen.
Keine sexuellen Beziehungen zwischen Betreuer*innen und
Jugendlichen unter 18 Jahren
• Dies kann je nach Alter und Intensität des Obhutsverhältnisses strafrechtliche
Konsequenzen haben!
• Besteht oder entwickelt sich (dennoch) eine beidseitig einvernehmliche sexuelle
Beziehung innerhalb der legitimen Altersgrenzen, ist dies direkt im Verein
offenzulegen und ggf. die Trainingsgruppe zu wechseln.
• Betreuer*innen grenzen sich deutlich und transparent ab, wenn junge
Sportler*innen für sie „schwärmen“ oder eine enge Beziehung eingehen möchten.

Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und –
verbänden.
Hiermit verspreche ich, ______________________________________________:
• Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu
Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir
anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der
anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
• Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer
Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen
gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten
innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Menschen und Tier
erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt
anleiten.
• Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem
Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
• Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und
außersportliche Angebote zu schaffen.
• Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt,
sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
• Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten
werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im
Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von
Leistungsmanipulation.

Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für
alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und
Mitbestimmungsmöglichkeiten.
• Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und
kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung,
sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln
sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut
entschieden entgegenzuwirken.
• Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und
zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play
handeln.
• Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen
Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche
Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der
Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster
Stelle.
• Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und
Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.

Ort, Datum Unterschrift
Quelle: DOSB, https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/downloads/Sexualisierte_Gewalt/Ehrenkodex_20150306.pdf

Downloads:
Schutzkonzept
Anlagen zum Schutzkonzept
Formular Ehrenkodex